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Hinweise für Autoren

  1. Im „Jahresbericht des Historischen Vereins für Straubing und Umgebung“ kommen Originalarbeiten mit Bezug auf Straubing und sein Umland zum Abdruck.
  2. Für Inhalt und Form der Beiträge sowie für die Veröffentlichungsrechte an Bild- und Dokumentationsmaterial übernimmt der Verfasser, die Verfasserin die Verantwortung
  3. Alle Rechte bleiben dem Verein vorbehalten, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der photomechanischen Wiedergabe und Übersetzung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vereins.
  4. Eine Verpflichtung zur Aufnahme von Entgegnungen besteht nicht.
  5. Bereits anderweitig erschienene Veröffentlichungen, Aufsätze, Rezensionen etc. (z.B. in Zeitungen etc.) werden nicht publiziert.
  6. Über den Abdruck von Manuskripten entscheidet die Vorstandschaft des Vereins.
  7. Manuskripte sind nach Rücksprache mit der Schriftleitung in druckfertigem Zustand an die Vorstandschaft des Historischen Vereins für Straubing und Umgebung e. V., c/o Gäubodenmuseum, Fraunhoferstr. 23, 94315 Straubing, zu senden.
  8. Der druckfertige Text ist als Ausdruck sowie in digitaler Form (CD / Stick / Mail) einzureichen.
  9. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Über die Drucklegung unverlangt eingesandter Manuskripte entscheidet der Vorstand. Eine Verpflichtung zur Drucklegung besteht nicht.
  10. Formale Hinweise:
    • Die Manuskripte sind einseitig mit 1,5-zeiligem Abstand, Format DIN A 4 und mit Autorenangabe (nach dem Titel ohne „von“) einzureichen.
    • Einreichung der Beiträge (keine Handschrift) als kompletter Ausdruck mit Illustrationen sowie in digitaler Form (s.o. P. 8).
    • Korrekturen im Manuskript wie auf den Korrekturfahnen sind eindeutig und in roter Farbe auszuführen.
    • Anmerkungen erfolgen ohne Klammern (weder im Text noch bei den Annotationen!) und in der üblichen Zitierweise unseres Jahresberichts (ohne „S.“ für Seite).
    • Keinerlei Unterstreichungen des Textes, kein kursiver Text, kein Fettdruck, keine VERSALIEN!
    • Abstufungen in der Größe der Zwischenüberschriften sind für die spätere Drucklegung anzugeben.
    • Zitate werden in der herkömmlichen Form in Anführungszeichen gesetzt (keinesfalls kursiv und sogar noch mit Anführungszeichen dazu!)
  11. Die verbindliche Abkürzung für den Jahresbericht des Historischen Vereins für Straubing und Umgebung lautet JHVS, z.B.:
    • Keim Josef: Straubing ..., in: Jahresbericht des Historischen Vereins für Straubing und Umgebung (=JHVS) 53 (1950), Straubing 1951, 33-40.
    • als Abkürzung nach erster Anführung: Keim, Josef: Straubing ..., in: JHVS 53 (1950). Straubing 1951, 33-40.
    • Weitere Zitierweise:
      • Tyroller, Karl: Die Bildhauerfamilie Keller, Straubinger Hefte Nr. 37, Straubing 1987, 10.
      • Gäubodenmuseum, Museumsführer, hg. von Johannes Prammer, (2., erw. Auflage) Straubing 2007, 9.
      • Mader, Felix: Die Kunstdenkmäler von Niederbayern, VI Stadt Straubing, München 1921, 95 - 173.
  12. Dem Manuskript sind die vollständige Anschrift des Verfassers mit Titel und Dienstbezeichnung sowie E-Mail-Adresse und Telefon beizufügen.
  13. Abbildungen oder Tabellen sind in reproduktionsfähiger bzw. druckreifer Form (als Original, Datei oder auch Film) vom Verfasser gleichzeitig einzureichen. Die entsprechenden Legenden bzw. Bildunterschriften sind dem Manuskript unter ev. Angabe des Fotografen, des Zeichners oder des Leihgebers auf einem eigenen Blatt beizugeben. Die gewünschte Stelle der Einfügung von Abbildungen, Zeichnungen oder Tabellen ist in einer Art Fotoumbruch unter Angabe der gewünschten Größe des Abdrucks (¼, ½, 1/1–Seite) am Seitenrand des Manuskriptausdrucks zu vermerken.
  14. Soll der Fototeil (in Absprache mit der Vorstandschaft) als separater Anhang (also nicht im Text eingestreut) gedruckt werden, ist in jedem Fall ein durchgehender Fotoumbruch [mit nummerierter Abfolge der Bilder mit Größenangabe der Fotos (¼, ½, 1/1–Seite) und den Bildunterschriften] mitzuliefern.
  15. Der Autor sichert schriftlich zu, dass er die notwendigen Rechte zur Veröffentlichung der Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Dokumente besitzt und gegebenenfalls auch finanziell abgegolten hat.
  16. Wird ein Manuskript nicht in entsprechender Form vorgelegt, besteht keine Verpflichtung zur Drucklegung, auch wenn diese in Aussicht gestellt wurde.
  17. Die Autoren übernehmen die erste Korrektur, bei der noch Textänderungen möglich sind. Änderungen bei der zweiten Korrektur sind auf ein Minimum zu beschränken. Autorenkorrekturen gehen, soweit sie mehr als 10 % der Satzkosten eines Beitrags ausmachen, zu Lasten des Autors. Bei Rücknahme eines Beitrags können Satzkosten in Rechnung gestellt werden.
  18. Jeder Autor eines Beitrags erhält kostenlos ein Exemplar des Jahresberichts sowie 15 Sonderdrucke. Zusätzliche Exemplare des Jahresberichts sowie Sonderdrucke sind vor der Drucklegung schriftlich zu bestellen und werden zum Vorzugspreis abgegeben.
  19. Der Verein bezahlt keinerlei Autorenhonorar für Beiträge.
  20. Besprechungsexemplare sind an die Schriftleitung zu senden. Für die Besprechung bzw. auch für eine Rücksendung eingesandter Rezensionsexemplare kann keine Gewähr übernommen werden.
  21. Als verbindliches (einheitliches) Muster für die Kopfleiste von Rezensionen (Buchpreisangabe unterbleibt) steht am Ende der Rezension rechts der Rezensent mit Vor- und Zunamen in kursiver Schrift. Es gilt:

Peter Claus Hartmann, BAYERNS WEG IN DIE GEGENWART. Vom Stammesherzogtum zum Freistaat heute, VerlagFriedrich Pustet, Regensburg (2., überarbeitete und ergänzte Auflage) 2004, 720 Seiten mit 300 Abbildungen, Karten und Graphiken. ISBN 3-9717-1183-0.

Histor. Verein für Straubing und Umgebung e.V.
Vorstandschaft

Stand: Juni 2009 / überarb. Januar 2022
 

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